Seit zehn Jahren gibt es eine rasch zunehmende juristische Nachfrage bei der forensischen Psychiatrie und Rechtspsychologie nach kriminalprognostischen Gutachten. Diese dienen als Grundlage für die juristische Entscheidung über die bedingte Entlassung von Gefangenen mit längeren Haftstrafen oder die Verhängung einer Maßregel.
Dieser Prognostik wird in der Öffentlichkeit mit großen Bedenken begegnet. Tatsächlich aber existieren inzwischen wissenschaftliche Grundlagen, die eine Aussage erlauben, ob im Einzelfall eine zuverlässige Prognose möglich ist oder nicht. Ebenso gibt es eine wissenschaftliche Evidenz, welche Therapieverfahren und -formen bei welchen psychischen Störungen von Rechtsbrechern und bei welchen Deliktformen erfolgversprechend oder kontraindiziert sind.
Renommierte Wissenschaftler, die auch Praktiker in der Begutachtung und Behandlung sind, bieten hier eine kompetente Darstellung dessen, was an Interventionen möglich ist, und zeigen, wo die Grenzen liegen.
Die Nachfrage nach kriminalprognostischen Gutachten steigt. Sie sind Basis juristischer Entscheidungen zur bedingten Entlassung von Gefangenen oder der Verhängung einer Maßregel. Die Öffentlichkeit hält diese Prognostik für bedenklich. Tatsächlich aber existieren wissenschaftliche Grundlagen, die eine Aussage erlauben, ob im Einzelfall eine zuverlässige Prognose möglich ist oder nicht. Ebenso ist evident, welche Therapieverfahren und -formen bei welchen psychischen Störungen und Deliktformen erfolgversprechend oder kontraindiziert sind. Renommierte Wissenschaftler und Praktiker zugleich, zeigen mögliche Interventionen und deren Grenzen.