Die Neuauflage:
Das von Achterberg und Püttner in den Jahren 1990/91 erstmals herausgegebene Große Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht erscheint nun in dritter Auflage dreibändig mit einem komplett neuen Herausgeberteam in der Reihe "C.F. Müller Lehr- und Handbuch".
Das Werk erleichtert Juristen die Einarbeitung auch in weniger geläufige Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und macht immer wieder den Zusammenhang mit der Dogmatik des Allgemeinen Verwaltungsrechts erkennbar. Es schlägt aber auch Brücken vom akademischen Verwaltungsrecht in die verzweigte Praxis und führt dem Leser den inneren Zusammenhang der Materien des Besonderen Verwaltungsrechts anschaulich vor Augen.
Die Neuauflage zeichnet sich durch eine viel stärkere Einbeziehung des europäischen und des internationalen Rechts, sowie der Betonung des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus. Das hatte zur Folge, dass ein eigener Band 1 sich nun ausschließlich dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht widmet.
Das Werk richtet sich an Referendare und Berufsanfänger aber auch an wissenschaftlich interessierte Praktiker in Verwaltung und Anwaltschaft.
Band 3 gliedert sich in sechs Hauptteile:
- Kommunalrecht
- Haushalts- und Abgabenrecht
- Ordnungsrecht
- Sozialrecht
-- Allgemeines Sozialrecht
-- Sozialversicherungsrecht
-- Soziale Hilfe, Förderung und Entschädigung
- Bildungsrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
Wer Zugang zu diesem Lehrbuch hat, hat den Schlüssel für eine tiefe Durchdringung des Stoffs in Händen. Mit einem Wort: Band III bestätigt die Ausführungen zu Band I: Das Werk ist rundherum empfehlenswert.
Dr. Friedrich-Wilhelm Gülsdorff, Präsident des VG Meiningen a.D., in: ThürVBl. 3/2013
Mindestens jede Hochschule mit Lehrangeboten zum Verwaltungsrecht und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien kommen an der Neuauflage nicht vorbei.
RA Dr. Matthias Wiemers, Darmstadt/Berlin, in: Verwaltungsrundschau 6/2014
Der Ehlers/Fehling/Pünder gehört in jede Bibliothek, die einen Mindestbestand an Literatur des öffentlichen Rechts aufweist. Das Gesamtwerk ist preislich kein Leichtgewicht, allerdings bekommt man für sein Geld auch viel.
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Bayreuth, in: BayVBl 8/2014
Studierenden und Referendaren, die sich in die behandelten Rechtsgebiete vertieft einarbeiten wollen, ohne dabei den Blick für das Wesentliche zu verlieren, kann der Band nur empfohlen werden.
Akad. Rätin a.Z. Dr. Andrea Kießling, Bochum, in: Deutsches Verwaltungsblatt 10/2014
Schon seine physische Präsenz strahlt das von allem neumodischen EDV-Firlefanz ungetrübte Selbstbewusstsein gediegener Gelehrsamkeit eines "Großen Lehrbuchs" aus. ... Als Fazit kann daher dazu aufgerufen werden, einmal wieder den Bildschirm zu verlassen und die Bibliothek aufzusuchen, wo sich hoffentlich bald dieser Dritte Band des Besonderen Verwaltungsrechts von Ehlers, Fehling und Pünder findet.
Dr. Malte Graßhof, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Karlsruhe, in: VBlBW 4/2014