Planungsverfahren in Deutschland enthalten vielfach obligatorische Bürgerbeteiligungen. Aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens war eine ordnungsgemäße Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren häufig nicht mehr gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund wurde das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) eingeführt, das auf eine rechtssichere Fortführung von Planungsverfahren in Pandemiezeiten abzielt. Insbesondere umfasst der Regelungsgehalt des PlanSiG auch die komplexen Planfeststellungsverfahren nach verschiedenen Fachplanungsgesetzen. Im Planfeststellungsverfahren als Planungs- und Genehmigungsverfahren wird dabei abschließend über eine Vielzahl von Belangen entschieden, sodass es für Bürgerinnen und Bürger weitreichende Wirkungen entwickelt. Eine wirksame Bürgerbeteiligung ist daher unabdingbar. Hier setzt das PlanSiG an und eröffnet nunmehr Möglichkeiten, die Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren zu modifizieren und auch in Pandemiezeiten eine ordnungsgemäße Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Die Masterarbeit analysiert die Auswirkungen des Planungssicherstellungsgesetzes auf die Instrumente und Regularien der Bürgerbeteiligung in Planfeststellungsverfahren und zeigt dabei Potenziale, aber auch mögliche Probleme des PlanSiG auf. Die Arbeit geht dabei der Fragestellung nach, ob die Vorschriften des PlanSiG sich für eine dauerhafte Übernahme in das Verfahrensrecht des VwVfG eignen.
Jonas Lauel ist Bachelor of Laws (LL.B) in der Fachrichtung "Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung" sowie Master of Business Administration (MBA) in der Fachrichtung "Public Management". Seit dem Jahr 2016 ist er in einer Mittelbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren im Verkehrs- und Energiewirtschaftsbereich zuständig.