Einheitspatentsystem der Europäischen Union endlich Realität:
Voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 wird das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen und Einheitspatente beantragbar sein. Patentinhaber und Anmelder neuer Patente müssen sich auf grundlegende Neuerungen in diesem Bereich einstellen.
Inhalt:
Teil A
Geschichtlicher Überblick
Teil B
? Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes
? Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen
? Durchführungsordnung zum Einheitlichen Patentschutz
? Gebührenordnung zum Einheitlichen Patentschutz
? Haushalts- und Finanzvorschriften
Teil C
? Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)
? Rules of Procedure zum EPGÜ
? Satzung
? Kanzleiordnung
Nach über 50 Jahren seit den ersten Initiativen wird das Einheitspatentsystem der Europäischen Union endlich Realität. Voraussichtlich im Juni 2023 wird das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen und werden Einheitspatente beantragbar sein.
Mit Dr. Stefan Luginbühl und Prof. Dr. Aloys Hüttermann geben zwei Experten, die sich seit vielen Jahren mit dem Themenkomplex beschäftigen, einen Kommentar aus erster Hand heraus. Ersterer war zudem direkt in den Gesetzgebungsprozess involviert. Die Autorenschaft setzt sich aus ausgewiesenen Experten des Patent- und Patentstreitreglungsbereichs zusammen. Vertreter der Oberlandes- und Landgerichte, Rechts- und Patentanwaltschaft, Industrie sowie Akademiker, die einen direkten Bezug zum Einheitspatentsystem haben, sorgen für eine vielfältige und ausgewogene Betrachtungsweise im Kommentar. Ihre Erfahrung erlaubt es, Antworten auf die in diesem neuen Themengebiet wichtigen offenen Fragen aus praktischer Sicht zu geben.
Dieser konzise Handkommentar gehört in die Bibliothek eines jeden Praktikers, der sich mit dem Einheitspatentsystem beschäftigt.
Inhalt:
Teil A
Geschichtlicher Überblick
Teil B
- Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes
- Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen
- Durchführungsordnung zum Einheitlichen Patentschutz
- Gebührenordnung zum Einheitlichen Patentschutz
- Haushalts- und Finanzvorschriften
Teil C
- Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)
- Rules of Procedure zum EPGÜ
- Satzung
- Kanzleiordnung
Anhänge
Die Herausgeber:
Dr. Stefan Luginbühl, Europäisches Patentamt, München
Prof. Dr. Aloys Hüttermann, Patentanwalt, Düsseldorf
Die Autor:innen:
Pedro Henrique D. Batista, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
Richard Bennett, Patentanwalt, München
Dr. Michael Bergermann, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Koen Bijvank, Rechtsanwalt, Amsterdam
Prof. Dr. Sabine Boos, Hochschule Heilbronn
Vera Buriánek, Europäisches Patentamt, München
Benjamin Dankers, Europäisches Patentamt, München
Janusz Dziegielewski, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Dr. Torsten Exner, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Dr. Michael Fröhlich, Europäisches Patentamt, München
Dr. Franziska Greiner-Wittner, Richterin am Landgericht München I
Benjamin Grzimek, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Prof. Dr. Maximilian Haedicke, Universität Freiburg
Prof. Dr. Ronny Hauck, Humboldt-Universität zu Berlin
Dr. Hans-Christian Haugg, Europäisches Patentamt, München
Daniel Hoppe, Rechtsanwalt, Hamburg
Dr. Dirk Jestaedt, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Teodora Kandeva, Europäisches Patentamt, München
Anna-Lena Klein, Richterin am Landgericht München I
Sabine Klepsch, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf
Katja Kreft, Europäisches Patentamt, München
Dr. Nadine Kolonko, Sandoz, München
Dr. Juliane Kotzur, Europäisches Patentamt, München
Andrea Koukounis,