Das Markenzeichen des "Systems des schweizerischen Steuerrechts" ist die Verbindung einer steuerrechtlichen Prinzipienlehre mit der grundrissartigen Darstellung der geltenden Steuerordnung. Dank dieser Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Steuerrecht bleibt der umfangreiche Stoff überblickbar. Seit dem Erscheinen der 7. Auflage vor sieben Jahren trat die neue Finanzordnung in Kraft, welche die Befristung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes bis Ende 2035 erstreckt. Sowohl bei den indirekten wie bei den direkten Steuern (u.a. Steuererlass,Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens) wurde modernisiert, und das neue BG über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ersetzt verpönte kantonale Regelungen. Andere Steuervorhaben - vor allem im internationalen Bereich - sind erst im Entstehen, werden aber bereits dargestellt.