Die Geschichte der neuzeitlichen Rechtswissenschaft, ihre Theorie und Methode stehen im Mittelpunkt des Werkes von Jan Schröder. 'Mehr als drei Jahrzehnte lang hat Jan Schröder Studien zur Geschichte der Rechtswissenschaft von der Frühen Neuzeit bis zum 20. Jahrhundert veröffentlicht. Sein Ansehen als einer der besten Kenner der Materie und als präziser Analytiker ist dadurch kontinuierlich gestiegen [...] Der Band soll einer breiteren Öffentlichkeit zeigen, wie erhellend ein Spezialfach wie die Rechtsgeschichte für die gesamte Rechtsordnung ist und welcher Gewinn einer vertieft verstandenen Rechtskultur daraus erwächst. Er soll aber auch der Rechtsgeschichte selbst ein Arbeitsmittel an die Hand geben, um Schröders wichtige Arbeiten leichter zur Hand zu haben' (aus dem Vorwort der Herausgeber). Ausgewählt wurden 30 der wichtigsten zwischen 1976 und 2009 entstandenen Aufsätze. Sie behandeln vor allem die juristische Methodenlehre, zum Beispiel die Geschichte der Analogie, der Aequitas, der Gesetzesauslegung, der Argumentationstheorie und der Rechtssystematik. Ihr Gegenstand ist darüber hinaus die Rechtstheorie in einem umfassenden Sinne, etwa die Vorgeschichte der Volksgeistlehre und die Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht. Thematisiert wird auch die äußere Geschichte der Rechtswissenschaft und ihrer Institutionen, wie die Juristenfakultäten im nachfriderizianischen Preußen und die Naturrechtsvorlesungen im 18. und 19. Jahrhundert. Der Band endet mit Schröders Tübinger Abschiedsvorlesung vom 22. Juli 2009 (Königliche Hoheit. Staats- und Fürstenrecht in Thomas Manns zweitem Roman), die hier erstmals veröffentlicht wird.
Geboren 1943; Professor i.R. für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.